Das einmal festgelegte, für alle Zeit steuerlich und betriebswirtschaftlich beste Konzept gibt es nicht. Was heute optimal ist, wird morgen bereits überholt sein.
Daher bestimmen zwei zentrale Themen unsere tägliche Arbeit:
KOMMUNIKATION:
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wo andere bereits reden, hören wir noch zu. Nur laufende, wechselseitige Kommunikation garantiert, dass wir gemeinsam agieren, anstatt nur zu reagieren.
KRITIK:
Stetiges Hinterfragen von Bestehendem gewährleistet Ihren Erfolg.
“Stetig suchend das Bessere finden” (Sir Karl R. Popper)
Damit die auf einer Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten.
Eingangsrechnung:
Rechnungen von Ihren Lieferanten.
Ausgangsrechnung:
Rechnungen an Ihre Kunden.
Die Ausfertigung der Rechnungen unterliegt bestimmten Formalerfordernissen. Nachfolgende Angaben sind beim Rechnungsempfänger Voraussetzung für den Vorsteuerabzug!
Eine Rechnung über 400 € inkl. USt. hat gemäß §11 UStG folgende Punkte zu beinhalten:
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt, genügen folgende Angaben:
Weiters ist darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen, die Sie als Unternehmer erhalten, ebenfalls diese Rechnungsmerkmale enthalten. Nur dann berechtigen sie zu einem Vorsteuerabzug.
Fehlerhafte Rechnungen bzw. Rechnungen, die den USt-Vorschriften nicht entsprechen, müssen vom Lieferanten korrigiert werden.
Das einmal festgelegte, für alle Zeit steuerlich und betriebswirtschaftlich beste Konzept gibt es nicht. Was heute optimal ist, wird morgen bereits überholt sein.
Daher bestimmen zwei zentrale Themen unsere tägliche Arbeit:
KOMMUNIKATION:
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wo andere bereits reden, hören wir noch zu. Nur laufende, wechselseitige Kommunikation garantiert, dass wir gemeinsam agieren, anstatt nur zu reagieren.
KRITIK:
Stetiges Hinterfragen von Bestehendem gewährleistet Ihren Erfolg.
“Stetig suchend das Bessere finden” (Sir Karl R. Popper)
Damit die auf einer Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzugsfähig ist, muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten.
Eingangsrechnung:
Rechnungen von Ihren Lieferanten.
Ausgangsrechnung:
Rechnungen an Ihre Kunden.
Die Ausfertigung der Rechnungen unterliegt bestimmten Formalerfordernissen. Nachfolgende Angaben sind beim Rechnungsempfänger Voraussetzung für den Vorsteuerabzug!
Eine Rechnung über 400 € inkl. USt. hat gemäß §11 UStG folgende Punkte zu beinhalten:
Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 € nicht übersteigt, genügen folgende Angaben:
Weiters ist darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen, die Sie als Unternehmer erhalten, ebenfalls diese Rechnungsmerkmale enthalten. Nur dann berechtigen sie zu einem Vorsteuerabzug.
Fehlerhafte Rechnungen bzw. Rechnungen, die den USt-Vorschriften nicht entsprechen, müssen vom Lieferanten korrigiert werden.