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JUNIA…wir hören zu

Das einmal festgelegte, für alle Zeit steuerlich und betriebswirtschaftlich beste Konzept gibt es nicht. Was heute optimal ist, wird morgen bereits überholt sein.

Daher bestimmen zwei zentrale Themen unsere tägliche Arbeit:

 

KOMMUNIKATION:

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wo andere bereits reden, hören wir noch zu. Nur laufende, wechselseitige Kommunikation garantiert, dass wir gemeinsam agieren, anstatt nur zu reagieren.

 

KRITIK:

Stetiges Hinterfragen von Bestehendem gewährleistet Ihren Erfolg.

“Stetig suchend das Bessere finden” (Sir Karl R. Popper)

Aktuelles

Service - Info- und Checklisten

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Kategorien: Info-Corner , Informationen

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.

Gesellschaft
Wer darf den Jahresabschluss einreichen?
In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen?

Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000 €

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Wahlweise elektronische Form oder Papierform

Kleine GmbH (§ 221 UGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV (elektronischer Rechtsverkehr);
die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren

Kapitalgesellschaften mit verpflichtender Abschlussprüfung

Wirtschaftstreuhänder

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV

JUNIA…wir hören zu

Das einmal festgelegte, für alle Zeit steuerlich und betriebswirtschaftlich beste Konzept gibt es nicht. Was heute optimal ist, wird morgen bereits überholt sein.

Daher bestimmen zwei zentrale Themen unsere tägliche Arbeit:

 

KOMMUNIKATION:

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Wo andere bereits reden, hören wir noch zu. Nur laufende, wechselseitige Kommunikation garantiert, dass wir gemeinsam agieren, anstatt nur zu reagieren.

 

KRITIK:

Stetiges Hinterfragen von Bestehendem gewährleistet Ihren Erfolg.

“Stetig suchend das Bessere finden” (Sir Karl R. Popper)

Service - Info- und Checklisten

Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses

Kategorien: Info-Corner , Informationen

Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht.

Gesellschaft
Wer darf den Jahresabschluss einreichen?
In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen?

Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000 €

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Wahlweise elektronische Form oder Papierform

Kleine GmbH (§ 221 UGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (Micros)

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV (elektronischer Rechtsverkehr);
die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren

Kapitalgesellschaften mit verpflichtender Abschlussprüfung

Wirtschaftstreuhänder

XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV