Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
14.820,00
13.860,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
8.645,00
8.085,00
Besonderheiten durch das Budgetbegleitgesetz und außertourliche Anhebung
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 zum Vorjahr unverändert. Zusätzlich zur laufenden Aufwertung wird die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich um 5 € pro SV-Tag angehoben.
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
14.820,00
13.860,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
8.645,00
8.085,00
Besonderheiten durch das Budgetbegleitgesetz und außertourliche Anhebung
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 zum Vorjahr unverändert. Zusätzlich zur laufenden Aufwertung wird die Höchstbeitragsgrundlage außertourlich um 5 € pro SV-Tag angehoben.