Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt
und KöSt)
aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab
11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen 7,17% , Aussetzungszinsen
4,67% sowie Anspruchszinsen 4,67%. Die Zinsen werden
aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Sie können durch Anzahlung vermieden werden. Die rechtzeitige
Abgabe der Steuererklärung gewährleistet jedoch nicht eine Vermeidung
der Zinsen, da eine etwaige Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des
Steuerpflichtigen geht. Für den Vorschreibungszeitraum besteht aber eine
Obergrenze von 48 Monaten. Steuerguthaben werden gleichfalls mit 4,67%
verzinst, woraus eine attraktive KESt-freie Verzinsung resultiert. Nachforderungs- und
Gutschriftszinsen sind lt. Rz 4852 EStR steuerneutral.
Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt
und KöSt)
aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab
11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen 7,17% , Aussetzungszinsen
4,67% sowie Anspruchszinsen 4,67%. Die Zinsen werden
aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Sie können durch Anzahlung vermieden werden. Die rechtzeitige
Abgabe der Steuererklärung gewährleistet jedoch nicht eine Vermeidung
der Zinsen, da eine etwaige Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des
Steuerpflichtigen geht. Für den Vorschreibungszeitraum besteht aber eine
Obergrenze von 48 Monaten. Steuerguthaben werden gleichfalls mit 4,67%
verzinst, woraus eine attraktive KESt-freie Verzinsung resultiert. Nachforderungs- und
Gutschriftszinsen sind lt. Rz 4852 EStR steuerneutral.