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Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 (für 2023) ab sofort bis 2.11.2023 möglich
Von 16. Oktober bis 2. November 2023 können sich Unternehmen für den Energiekostenzuschuss 2 voranmelden. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses (voraussichtlich ab 9. November 2023) verpflichtend.
Die Voranmeldung muss über den aws Fördermanager erfolgen: https://foerdermanager.aws.at/
Die Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der finalen Einigung auf die Richtlinie ab 9. November möglich sein. Hierbei kann es noch zu Änderungen der Förderparameter kommen.
Der Energiekostenzuschuss im Überblick:
Für das Jahr 2023 können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 3.000 Euro bis zu 150 Millionen Euro erhalten. Der Förderungszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Es gibt insgesamt 5 Förderstufen. Bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt in den ersten beiden Stufen und in der neuen Stufe 5 die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 % auf 60 % verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 % auf 50 % erhöht. Das bedeutet, dass in der ersten Stufe 60 % des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
In Stufe 1 werden unter anderem folgende Energieformen gefördert: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Ab Stufe 2 werden Strom, Erdgas und aus Strom/Erdgas erzeugte Wärme/Kälte gefördert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des aws: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/
Stand: 17.10.2023
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