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Vermieter-Info

Coronavirus: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat

Januar 2021

Der neue Ausfallsbonus ergänzt die bisherigen Wirtschaftshilfen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen.

  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

  • Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein (für Jänner 2021).

  • Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst über FinanzOnline eingebracht werden.

  • Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000-Antrages.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html

 

Bild: © Adobe Stock - ezstudiophoto

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Coronavirus: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat

Januar 2021

Der neue Ausfallsbonus ergänzt die bisherigen Wirtschaftshilfen und soll bis zum Ende der Pandemie gelten.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Unternehmen, die mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 haben, können über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen.

  • Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

  • Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein (für Jänner 2021).

  • Der Antrag kann durch die Unternehmerin/den Unternehmer selbst über FinanzOnline eingebracht werden.

  • Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000-Antrages.

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/jaenner/ausfallsbonus.html

 

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