Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate - also gesamt bis zu 6.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Nachhinein.
Basis zur Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang. Der Betrachtungszeitraum für den Nettoeinkommensentgang ist das jeweilige Monat der Corona-Krise, der erste Betrachtungszeitraum ist von 16. März bis 15. April 2020.
Die Betrachtungszeiträume sind fix vorgegeben:
Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020;
Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020;
Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020;
Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehestmöglich angerechnet.
Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate - also gesamt bis zu 6.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Nachhinein.
Basis zur Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang. Der Betrachtungszeitraum für den Nettoeinkommensentgang ist das jeweilige Monat der Corona-Krise, der erste Betrachtungszeitraum ist von 16. März bis 15. April 2020.
Die Betrachtungszeiträume sind fix vorgegeben:
Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020;
Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020;
Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020;
Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehestmöglich angerechnet.