Klienten-Info
242
page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-242,bridge-core-2.5.7,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode_grid_1400,footer_responsive_adv,qode-theme-ver-24.2,qode-theme-bridge,transparent_content,wpb-js-composer js-comp-ver-6.4.2,vc_responsive

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Privatanteil bei gemischter Computer-Nutzung

Mai 2003
Kategorien: Klienten-Info

Bei Verwendung von Computern im Privathaushalt vertritt das BMF die Ansicht, dass der Privatanteil üblicherweise 40 % beträgt. Bei Glaubhaftmachung einer höheren betrieblichen/beruflichen Nutzung kann der Privatanteil auch geringer sein. Der Privatanteil ist sowohl für das Grundgerät als auch für sämtliche mit dem Betrieb im Zusammenhang stehenden Aufwendungen anzuwenden. Beispielsweise wird angeführt: Fax und Telefonweiche, Disketten, Drucker, Scanner sowie Fax- und Telefonanteile.

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia

JUNIA…wir beraten

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Privatanteil bei gemischter Computer-Nutzung

Mai 2003
Kategorien: Klienten-Info

Bei Verwendung von Computern im Privathaushalt vertritt das BMF die Ansicht, dass der Privatanteil üblicherweise 40 % beträgt. Bei Glaubhaftmachung einer höheren betrieblichen/beruflichen Nutzung kann der Privatanteil auch geringer sein. Der Privatanteil ist sowohl für das Grundgerät als auch für sämtliche mit dem Betrieb im Zusammenhang stehenden Aufwendungen anzuwenden. Beispielsweise wird angeführt: Fax und Telefonweiche, Disketten, Drucker, Scanner sowie Fax- und Telefonanteile.

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia