Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Zahlung in EUR
Bis EUR 50.000,-
Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank
Von einem EUR-Konto zugunsten eines EUR-Kontos innerhalb der EU
Empfehlung: Anforderung der Kontokennungsmerkmale von ausländischen Geschäftspartnern und Weiterleitung der eigenen IBAN und BIC an diese.
Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Zahlung in EUR
Bis EUR 50.000,-
Angabe der IBAN des Begünstigten und der BIC der Empfängerbank
Von einem EUR-Konto zugunsten eines EUR-Kontos innerhalb der EU
Empfehlung: Anforderung der Kontokennungsmerkmale von ausländischen Geschäftspartnern und Weiterleitung der eigenen IBAN und BIC an diese.