Klienten-Info
242
page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-242,bridge-core-2.5.7,ajax_fade,page_not_loaded,,qode-title-hidden,qode_grid_1400,footer_responsive_adv,qode-theme-ver-24.2,qode-theme-bridge,transparent_content,wpb-js-composer js-comp-ver-6.4.2,vc_responsive

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Verkauf einer im Scheidungsverfahren zugesprochenen Wohnung ist kein Spekulationsgeschäft

März 2006

Eine für den Steuerpflichtigen positive Klarstellung hat sich im ESt-Protokoll 2005 betreffend Spekulationstatbestand von im Zuge eines Scheidungsverfahrens zugesprochenem Vermögen ergeben: Wird im Wege des Scheidungsverfahrens eine bisher im Alleineigentum des einen Ehepartner stehende Wohnung dem anderen Ehepartner zugesprochen, so ist dies steuerlich als Naturalteilung zu werten (weder Anschaffungs- noch Veräußerungsvorgang). Der Ehepartner, dem die Wohnung zugesprochen wurde, kann daher diese steuerfrei verkaufen, wenn seit der ursprünglichen Anschaffung der Wohnung insgesamt mehr als 10 Jahre vergangen sind (Ausnahmefälle: 2 Jahre gemeldeter Hauptwohnsitz; selbst erstellte Gebäude auf Grundstück). Der neue Eigentümer muss somit nicht nochmals 10 Jahre auf einen steuerfreien Verkauf warten.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

JUNIA…wir beraten

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Verkauf einer im Scheidungsverfahren zugesprochenen Wohnung ist kein Spekulationsgeschäft

März 2006

Eine für den Steuerpflichtigen positive Klarstellung hat sich im ESt-Protokoll 2005 betreffend Spekulationstatbestand von im Zuge eines Scheidungsverfahrens zugesprochenem Vermögen ergeben: Wird im Wege des Scheidungsverfahrens eine bisher im Alleineigentum des einen Ehepartner stehende Wohnung dem anderen Ehepartner zugesprochen, so ist dies steuerlich als Naturalteilung zu werten (weder Anschaffungs- noch Veräußerungsvorgang). Der Ehepartner, dem die Wohnung zugesprochen wurde, kann daher diese steuerfrei verkaufen, wenn seit der ursprünglichen Anschaffung der Wohnung insgesamt mehr als 10 Jahre vergangen sind (Ausnahmefälle: 2 Jahre gemeldeter Hauptwohnsitz; selbst erstellte Gebäude auf Grundstück). Der neue Eigentümer muss somit nicht nochmals 10 Jahre auf einen steuerfreien Verkauf warten.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia