Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
9.720,00
9.300,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
5.670,00
5.425,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Zu beachten ist, dass es durch die Steuerreform 2015/2016zusätzlich zu einer außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage für 2016 gekommen ist. Ansonsten erfolgt die Erhöhung wie üblich mittels Aufwertungszahl (1,024 für 2016).
Höchstbeitragsgrundlage (jährlich) für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
9.720,00
9.300,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
5.670,00
5.425,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Zu beachten ist, dass es durch die Steuerreform 2015/2016zusätzlich zu einer außertourlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage für 2016 gekommen ist. Ansonsten erfolgt die Erhöhung wie üblich mittels Aufwertungszahl (1,024 für 2016).