Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
9.960,00
9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
5.810,00
5.670,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägliche Geringfügigkeitsgrenze der Vergangenheit an. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen.
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)
9.960,00
9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)
5.810,00
5.670,00
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägliche Geringfügigkeitsgrenze der Vergangenheit an. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen.